Satzung des Vereins
§ 1
Der Sparclub "Lütt bi lütt" vom 19.01.1956 will seinen Mitgliedern Gelegenheit geben, regelmäßig Sparbeiträge zurückzulegen. Er hat seinen Sitz in Wolkenwehe und will gleichzeitig die Dorfgemeinschaft pflegen und fördern.
§ 2
Mitglied kann jeder Volljährige werden, der sich zur Einhaltung der Satzung verpflichtet. Die Mitgliedschaft beginnt mit der unterschriftlichen Anerkennung der Satzungsbestimmungen. Die Mitgliedschaft endet durch eine entsprechende Erklärung, jedoch nicht vor Ablauf des Sparjahres.
§ 3
Organe des Vereins sind:
§ 4
Die Vertretung des Vereins und die Geschäftsführung erfolgt durch den Vorstand. Der Vorstand des Sparclubs besteht aus
Der Vorstand wird jährlich durch die Mitgliederversammlung neu gewählt.
§ 5
Die Mitgliederversammlung beschließt über alle Angelegenheiten des Sparclubs, die satzungsgemäß nicht dem Vorstand vorbehalten sind. Die Jahreshauptversammlung ist bis zum 15. Februar durch den Vorstand einzuberufen. Die Einladungsfrist beträgt 8 Tage. Die Einladung ist den Mitgliedern in geeigneter Form bekannt zu geben. Eine weitere Mitgliederversammlung soll ca. 6 Wochen vor dem jährlichen Sparclubessen stattfinden.
§ 6
Das Mitgliedsjahr ist das Kalenderjahr. Sparjahr ist die Zeit vom 1. Januar bis zur Auszahlung der Sparbeiträge.
§ 7
Die Mitglieder verpflichten sich, quartalsweise mindestens € 5,-- als Sparbeitrag zu entrichten. Die Sparbeiträge werden an bekanntzugebenden Terminen von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr beim Kassierer einbezahlt oder auf das Konto des Sparclubs überwiesen. Banküberweisungen dürfen nicht als Daueraufträge durchgeführt werden.
Das Strafgeld für nicht erfolgte Einzahlungen beträgt € 5,-- pro Einzahlungstermin.
Der Kassierer quittiert auf der in den Händen des Mitglieds befindlichen Sparkarte den Sparbeitrag. Die Sparbeiträge werden unverzüglich auf ein auf den Namen des Sparclubs lautendes Sparkonto bei der Volksbank Bad Oldesloe eingezahlt. Das Guthaben bleibt bis zum Rückzahlungstermin gesperrt.
§ 8
Die Rückzahlung der Sparbeiträge an die Vereinsmitglieder erfolgt in der ersten Dezemberwoche durch den Vorstand.
§ 9
Die angefallenen Zinsen stehen nicht dem einzelnen Mitglied zu. Über die Verwendung der Zinsen entscheidet der Vorstand.
§ 10
Die Mitgliederversammlung bestimmt jährlich 2 Kassenprüfer. Über das Ergebnis der Kassenprüfung ist der Mitgliederversammlung zu berichten.
§ 11
Die Mitgliederversammlung beschließt über die gesellschaftlichen Aktivitäten des Sparclubs (Ausfahrten, Sommerfeste, Winterfeste, Sparclubessen usw.). Mit der Durchführung kann der Vorstand oder jeweils ein Festausschuss beauftragt werden. Über Kostenzuschüsse entscheidet die Mitgliederversammlung. Überschüsse werden dem Vereinskonto gutgeschrieben. Jedes Mitglied kann Gäste gegen Kostenbeteiligung zu den Veranstaltungen einladen. Der Gastgeber haftet für die festgesetzten Kostenbeiträge.
§ 12
Der Kassierer erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung. Dieser Betrag wird aus der Sparclub-Kasse bezahlt.
Ort, Datum
Wolkenwehe, den 15. Februar 2005
gez. der Vorstand